NOTAR

Notar in Eckernförde

Notar

Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig.

Notarielle Beurkundungen stellen oft Wendepunkte im Leben dar. Wir legen Wert darauf, dass die Urkundsbeteiligten in Ruhe und unter ausführlicher Erläuterung der juristischen Inhalten und deren Folgen ihre Unterschrift leisten. Daher werden Beurkundungstermine nach Vereinbarung auch nach Feierabend oder an Samstagen angeboten. Personen mit eingeschränkter Mobilität können ggf. zu Hause aufgesucht werden.

 

Rechtsanwältin und Notarin Danisch bestand im September 2017 die notarielle Fachprüfung und wurde vor dem Landgericht Kiel im Februar 2018 als Notarin vereidigt.

Seitdem ist Marion Danisch umfassend in allen Bereichen des Notariats tätig. Tatkräftig unterstützt wird die Notarin durch ihre Notarfachangestellten. Diese stehen Ihnen bei ersten Fragen sehr gerne zur Verfügung.

Neben Grundstücksverträgen, Testamenten und Erbverträgen werden in dem Notariat insbesondere auch Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten beurkundet. Die Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten wurden speziell von der Notarin entwickelt und können bei Bedarf individuell angepasst werden.

Einen kleinen Einblick in die vielfältigen Aufgaben eines Notares finden Sie unter den jeweiligen Schaltflächen.

HAUS- UND GRUNDSTÜCKSKAUFVERTRÄGE

Im Kernbereich ist der Notar mit der Beurkundung von Immobilienkaufverträgen befasst. Ziel ist es, eine für Verkäufer und Käufer gleichermaßen optimale Vertragsgestaltung zu erreichen, hierbei legen wir ein besonderes Augenmerk auf die Probleme des Einzelfalles. Insbesondere bei (teilweise) vermieteten Immobilien bedarf es einer Reihe von Sonderregelungen, welche den Übergang des Mietverhältnisses und die damit verbundenen Rechte und Pflichten festschreiben. Frau Rechtsanwältin und Notarin Marion Danisch, ebenfalls Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen hier gerne tatkräftig zur Seite.

GRUNDSCHULDBESTELLUNGEN

Im Rahmen einer Grundschuldbestellung stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung. In der Regel können besonders kurzfristig Beurkundungstermine vereinbart werden. Hierfür können Sie uns das Formular zur Grundschuldbestellung Ihrer Bank vorab übersenden. Wir können es dann kurzfristig und umfassend bearbeiten und die Grundschuldbestellung vorbereiten.

VEREINSREGISTERANMELDUNGEN

Selbstverständlich können Sie jede Art der Vereinsregisteranmeldung über uns abwickeln.

WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Wir stehen Ihnen auch bei allen notariellen Fragestellungen in Bezug auf das Wohnungseigentum zur Verfügung. Dies beginnt bei der Erarbeitung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen und endet bei der Übertragung von Wohnungseigentum und der Verwalterbestellung. Frau Danisch verfügt als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht über tiefgreifende Kenntnisse in diesem Gebiet.

VORSORGEVOLLMACHTEN UND PATIENTENVERFÜGUNGEN

Zunehmend zeigt sich immer stärker das Bedürfnis, für den „Ernstfall” abgesichert zu sein. In den wenigsten Fällen ist Ihnen mit einer Vorlage aus dem Internet oder Schreibwarengeschäft gedient. Zudem haben solche Vollmachten ohne notarielle Beurkundung nur einen eingeschränkten Wirkungskreis – dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Übertragung von Grundstücken. Frau Danisch hat eine umfangreiche Mustervorlage erarbeitet, welche eine Generalvollmacht, – Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung beinhaltet. Selbstverständlich berücksichtigen wir immer die aktuelle Rechtsprechung. Zusätzlich haben wir einen Fragenkatalog erarbeitet, welchen wir gerne mit Ihnen gemeinsam durchgehen um ihre Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung an Ihre Vorstellungen anzupassen.

ÜBERLASSUNGSVERTRÄGE

Häufig besteht der Gestaltungswunsch, im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder anlässlich der Beendigung einer Ehe Immobilien (teilweise) schenkweise zu übertragen. Hier geht es nicht nur um das vordergründige Ziel, Schenk- oder Erbschaftssteuer zu sparen; wir sind vor allem darauf bedacht, Ihnen eine möglichst rechtssichere Gestaltungsweise zu empfehlen.

TESTAMENTE UND ERBVERTRÄGE

Eines der Kerngebiete des Notars ist es, Sie in Angelegenheiten der Erbfolge oder Nachlassregelung zu beraten. Hier können die Angelegenheiten entweder abweichend vom Gesetz durch testamentarische letztwillige Verfügung oder auch durch Erbverträge geregelt werden. Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam eine optimale Nachlassregelung. Dies erfordert in der Regel mehr als einen Besprechungstermin und ein sehr sorgfältiges Bearbeiten und Ausarbeiten des notariellen Entwurfes der letztwilligen Verfügung. Wir können immer Gestaltungsmöglichkeiten vorschlagen, ein optimales Ergebnis unter Berücksichtigung aller Ihrer Vorstellungen können wir jedoch nur mit Ihnen zusammen erreichen.

GESELLSCHAFTSVERTRÄGE

Wir sind im alltäglichen Geschäft ebenfalls mit der Erstellung von Gesellschaftsverträgen befasst. Dies betrifft nicht nur die Gründung von Gesellschaften sondern auch die Beurkundung struktureller oder organisatorischer Änderungen. Wollen Sie eine Gesellschaft gründen? Wir beraten Sie umfassend über die Vor- und Nachteile der jeweiligen Gesellschaftsformen und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam den Inhalt des Gesellschaftsvertrages.

HANDELSREGISTERANMELDUNGEN

Selbstverständlich beraten und unterstützen wir Sie auch im Rahmen von Handelsregisteranmeldungen. Wir erledigen nicht nur Anmeldungen sondern selbstverständlich auch alle Um – und Abmeldungen.

LÖSCHUNGESBEWILLIGUNGEN / UNTERSCHRIFTBEGLAUBIGUNGEN

Wir führen auch  jede Art von Unterschriftsbeglaubigungen durch. Auf Wunsch entwerfen wir auch die Urkunde. Selbstverständlich beglaubigen wir auch Ihre Unterschrift auf einem von Ihnen mitgebrachten Entwurf. Zusätzlich bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung im Bereich des Grundbuchrechts und stehen Ihnen helfend zur Seite. Insbesondere bei seit Jahrzehnten im Grundbuch eingetragenen Rechten stellt sich die Löschung oftmals schwierig dar.  Auch hier sind wir Ihnen gerne dabei behilflich, eine Löschungsbewilligung einzuholen und eine Löschung zu erwirken.

Anschrift

Kanzlei Danisch
St.-Nicolai-Straße 11
24340 Eckernförde

Kontakt

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Fax: +49 (0)4351 5851
Mail: mail@kanzlei-danisch.de

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